Pflicht der E-Rechnung: Wer ist betroffen?
Ein klarer Überblick für Selbstständige und Kleinunternehmer in Deutschland.
Die kurze Antwort: Wer ist betroffen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Hier ist eine schnelle Übersicht:
Unternehmen (B2B)
Ja, stufenweise.
Alle Unternehmen müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen. Der Versand wird bis 2028 für fast alle zur Pflicht.
Kleinunternehmer
Jein, aber...
Vom Versand vorerst ausgenommen, aber empfangen müssen Sie E-Rechnungen ab 2025 trotzdem.
Privatkunden (B2C)
Nein.
Rechnungen an Privatpersonen sind von der Pflicht ausgenommen. Hier bleibt alles wie bisher.
Die Zeitachse: Was gilt ab wann?
Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten. Hier ist der Fahrplan:
- 1
Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle
Jedes Unternehmen in Deutschland muss in der Lage sein, eine elektronische Rechnung (z.B. ZUGFeRD, XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Sie dürfen eine solche Rechnung von einem Lieferanten nicht mehr ablehnen.
- 2
2025 - 2027: Übergangsphase für den Versand
In dieser Zeit dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papierrechnungen und einfache PDF-Rechnungen versendet werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € endet diese Frist bereits Ende 2026.
- 3
Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht für fast alle
Ab diesem Datum müssen alle B2B-Rechnungen grundsätzlich als strukturierte E-Rechnungen versendet werden. Papierrechnungen oder einfache PDFs sind dann im B2B-Verkehr nicht mehr zulässig.
Keine Panik, die Umstellung ist einfach.
Die Termine stehen fest, aber Sie müssen nicht bis zur letzten Minute warten. Mit dem richtigen Werkzeug sind Sie schon heute für die Zukunft gerüstet – ohne Stress und ohne hohe Kosten.
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Info: Die Pflichtangaben auf einer Rechnung
Egal ob E-Rechnung oder Papierrechnung, die Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben gleich. easy-e-invoice stellt sicher, dass Sie kein Feld vergessen. Dazu gehören unter anderem:
- Vollständiger Name & Anschrift (Ihre und des Kunden)
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung/Lieferung
- Leistungs-/Lieferzeitpunkt
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag
- Gesamtbetrag