Wie empfängt man eine E‑Rechnung?

Erfahren Sie, wie Sie als Unternehmer oder Selbstständiger XRechnung oder ZUGFeRD-Dokumente empfangen, öffnen und GoBD-konform archivieren.

Wie empfange ich eine E-Rechnung? Illustration eines E-Mail-Eingangs für E-Rechnungen auf einem Bildschirm

Was ist eine E‑Rechnung und warum ist sie wichtig?

Eine E‑Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten XML‑Datenformat (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD), maschinenlesbar, medienbruchfrei übermittelt und automatisiert verarbeitet. Anders als ein PDF oder Papierdokument garantiert sie schnellere Buchhaltung, weniger Fehler und bessere Nachvollziehbarkeit.

  • Unternehmen müssen seit 1. Januar 2025 E‑Rechnungen empfangen können.
  • Ein digitales PDF reicht nicht aus – es muss ein strukturiertes Format wie XRechnung sein.
  • ERP- oder Buchhaltungssysteme müssen entsprechende Schnittstellen bieten.
  • Es ist wichtig, interne Prozesse zur Prüfung und Archivierung anzupassen.
  • Die Archivierung muss GoBD-konform für 8 Jahre erfolgen.

E‑Rechnungspflicht seit 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen und Selbstständige in Deutschland E‑Rechnungen EMPFANGSFÄHIG sein. Das gilt unabhängig von Umsatzgröße oder Kunden. Eine E‑Rechnung ist nur gültig, wenn sie in einem Format nach EN 16931 vorliegt. Papier oder herkömmliches PDF reichen dafür nicht aus. Der Empfang per E‑Mail ist jedoch völlig in Ordnung – entscheidend ist, dass die E‑Rechnung im strukturierten Format übermittelt wird.

  • Inhaltspflicht nach Standard EN-16931:
    • Rechnungsnummer
    • Name, Anschrift und E‑Mail-Adresse von Aussteller & Empfänger
    • Rechnungs-, Liefer- und Fälligkeitsdatum
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Menge, Art & Umfang der Leistung
    • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
    • Bankverbindung
    • etc.
  • Mögliche Formate
    • XRechnung: Maschinenlesbares XML
    • ZUGFeRD: Hybrid, PDF + XML
  • Aufbewahrung: GoBD-konform und mind. 8 Jahre

Vom Empfang zur Erstellung: Die passende Software

Während die gesetzliche Pflicht den Empfang von E-Rechnungen in den Vordergrund stellt, müssen Sie als Unternehmer früher oder später auch selbst welche versenden. Und wenn es so weit ist, brauchen Sie ein Werkzeug, das unkompliziert und effizient ist. Viele Softwarelösungen sind für Freiberufler und kleine Unternehmen überdimensioniert und kompliziert. Hier zeigt easy-e-invoice seine Stärken:

  • Keine Registrierung, kein Abo: Direkt starten – ohne Account oder laufende Kosten.
  • Intuitive Bedienung: Der strukturierte Editor führt zügig zur fertigen E‑Rechnung.
  • Flexible Formatwahl: Sie entscheiden, ob ZUGFeRD oder XRechnung – beides ist möglich.

In 3 einfachen Schritten zur E‑Rechnung mit easy‑e‑invoice

So schnell und unkompliziert erstellen Sie Ihre E‑Rechnung – ganz ohne Registrierung.

Daten erfassen
Geben Sie alle relevanten Informationen online ein.
Dank der Live-Vorschau sehen Sie Ihre E‑Rechnung bereits beim Ausfüllen – klar strukturiert und jederzeit anpassbar.
Gestaltung wählen
Passen Sie Schrift, Logo und Farben an Ihr Design an.
Stimmen Sie die Rechnung optisch auf Ihr Unternehmen ab – für ein professionelles Auftreten.
Rechnung erzeugen
Direkt im Browser – sofort einsatzbereit.
Ob XRechnung oder ZUGFeRD-PDF: Sie erhalten ein gültiges Format, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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Häufige Fragen (FAQ)

Eine gültige E‑Rechnung liegt nur dann vor, wenn sie in einem strukturierten XML-Format übermittelt wird – zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF genügt nicht.
Für die Anzeige und Weiterverarbeitung ist eine E‑Rechnungs-fähige Software notwendig. Alternativ können Sie Online-Dienste nutzen, um E‑Rechnungen zu prüfen oder zu visualisieren.
Sollte sich eine empfangene E‑Rechnung nicht öffnen oder verarbeiten lassen, prüfen Sie das Dateiformat. Häufig helfen ein aktuelles Buchhaltungstool oder ein spezialisierter E‑Rechnungsdienst weiter.
Die Pflicht zum Versenden von E‑Rechnungen wird stufenweise eingeführt. Ab 2027 wird es für viele zur Pflicht. Mit easy-e-invoice sind Sie schon jetzt darauf vorbereitet und können einfach und gesetzeskonform XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen erstellen.